Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft in der GRSK nach § 3 (2) der Satzung - Überprüfung der Qualifikation durch den Zulassungsausschuss nach § 14 (4) der Satzung
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der GRSK ist das erfolgreiche Ablegen der Prüfung zum/r Gutachter/in entweder Teilgebiet kanine Hüftgelenksdysplasie (HD) oder Teilgebiet kanine Ellbogengelenksdysplasie (ED)).
Um zur Prüfung eines Teilgebietes zugelassen zu werden, ist 1. die erfolgreiche Teilnahme am GRSK Workshop des entsprechenden Teilgebietes, und 2. eine erfolgreiche Überprüfung von selbst angefertigten und ausgewerteten Röntgenaufnahmen (HD oder ED) im Folgejahr und vor der Prüfung erforderlich.
Das Verfahren läuft über 3 Jahre. Die einzelnen Teilverfahren erfolgen jeweils einen Tag vor der ordentlichen Mitgliederversammlung (Ende Oktober / Anfang November): im 1. Jahr: HD Workshop, im 2. Jahr: ED Workshop, im 3. Jahr: Prüfungen Teilgebiet HD und ED. Die Prüfung kann in einem oder beiden Teilgebieten abgelegt werden.
Anmeldung
Workshops: Anmeldefrist ist jeweils der 31. Juli, die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Workshops finden ganztags von ca. 8-17 Uhr statt. Voraussetzung: 3 selbst angefertigte Röntgenstudien (HD oder ED) zum Kurs mitbringen. Kosten: 350.- Euro excl. Verpflegung.
Prüfung: Anmeldung mindestens 3 Monate vor der ordentlichen Mitgliederversammlung, somit z. Zt. jeweils der 31. Juli.
Einzureichende Unterlagen bei Anmeldung:
1. Der Bewerber/ die Bewerberin stellt nach § 3 (1) der Satzung einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft bei der GRSK an das Präsidium.
2. Der Bewerber/ die Bewerberin stellt einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung seiner Qualifikation zur Begutachtung genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen auf Röntgenaufnahmen an den Vorsitzenden des Zulassungsausschusses der GRSK, Frau Prof. Stefanie Ohlerth (Kontakt s.u.).
3. Teilgebiet HD
Zusammen mit dem Antrag sind 10 selbst gefertigte Röntgenaufnahmen, angefertigt nach den Maßgaben der FCI in Position 1 (Hintergliedmassen gestreckt) und zusätzlich mindestens 3 in Position 2 (Knie seitlich abduziert) einzureichen. Die Aufnahmen sind nach den Vorschriften der FCI zu beurteilen. Zusätzlich ist eine Beurteilung nach dem Schweizer Modell (Punktesystem nach Flückiger) durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass Röntgenbilder von Hunden verschiedener und häufig betroffener Rassen eingereicht werden, die ausserdem verschiedene Schweregrade an HD aufweisen.
4. Teilgebiet ED
Es sind 10 selbst gefertigte Röntgenaufnahmen beider Ellbogengelenke, angefertigt nach den Maßgaben der IEWG in mediolateraler und kraniokaudaler Projektion einzureichen. Sie sind nach den Vorschriften der IEWG zu beurteilen. Es ist darauf zu achten, dass Röntgenbilder von Hunden verschiedener und häufig betroffener Rassen eingereicht werden, die ausserdem verschiedene Schweregrade an ED aufweisen.
5. Einreichung der Unterlagen an:
Stefanie Ohlerth, Prof. Dr. med. vet, Dip. ECVDI
Klinik für Bildgebende Diagnostik
Departement für klinische Diagnostik und Services
Vetsuisse-Fakultät, Universität Zürich
Winterthurerstrasse 258c, CH-8057 Zürich
Alle Unterlagen können elektronisch eingereicht werden: sohlerth@vetclinics.uzh.ch
Allgemeine Angaben zum Zulassungsverfahren:
Bewerber müssen in der Lage sein,
a) qualitativ hochwertige Röntgenaufnahmen der zu prüfenden Region in korrekter Lagerung des Patienten anzufertigen und
b) die Röntgenbefunde korrekt zu beschreiben und zu interpretieren.
Die Kenntnis der einschlägigen Literatur wird vorausgesetzt.
Die Überprüfung der Qualifikation kann für ein Teilgebiet oder beide Teilgebiete beantragt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Überprüfungen für HD und ED durchgeführt.
Werden von der GRSK in Zukunft weitere diagnostische Teilgebiete eingerichtet, gelten die aufgeführten Verfahren sinngemäß.
Der Zulassungsausschuss überprüft die Qualität der eingereichten Unterlagen. Entsprechen diese den Anforderungen, wird der Bewerber/ die Bewerberin zur Überprüfung seiner Qualifikation eingeladen. Er/Sie erfährt den genauen Prüfungstermin ca. 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung.
Prüfung
Der Bewerber/ die Bewerberin hat vor Beginn der Überprüfungen für jedes Teilgebiet, in dem er/sie geprüft wird, per Überweisung die Gebühr bis zum 31.Oktober des Prüfungsjahres zu entrichten. Die Mitteilung der Kontoverbindung erfolgt im Rahmen der Einladung zur Prüfung.
Der Bewerber/ die Bewerberin hat für jedes Teilgebiet 10 digitale Aufnahmen bzw. Aufnahme-Sets, die ihm/ihr in der Prüfung vorlegt werden, schriftlich auszuwerten: 1. HD nach FCI und Schweizer Modell (Flückiger), 2. ED nach IEWG. Die Kandidaten werden gebeten, für die Prüfung ein Laptop / Notebook mit einem Dicom-viewer mitzubringen.
Mitglieder des Zulassungsausschusses überprüfen diese Beurteilungen und führen mit dem Bewerber/ der Bewerberin bei Bedarf ein ergänzendes Fachgespräch.
Bei wiederholten Mängeln in der schriftlichen Befundung der vorgelegten Aufnahmen gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Dem Bewerber/der Bewerberin wird anschließend an die Prüfung mitgeteilt, ob er/sie nach Auffassung des Zulassungsausschusses die Qualifikation zum Gutachter/in der GRSK besitzt. Wichtig: Bei bestandener Prüfung ist die Teilnahme an der tags darauf folgenden GRSK-Tagung obligatorisch.
Nicht bestandene Prüfungen können beim nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Der Zulassungsausschuss teilt dem Präsidium das Ergebnis der Überprüfung nach § 14 (4) der Satzung mit.
Mitgliedschaft
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ordentliche und ausserordentliche Mitglieder nach § 3 verpflichtet sind, an den jährlichen Qualitätskontrollen (Rundläufe) und dem wissenschaftlichen Teil der Tagung teilzunehmen. Ordentliche Mitglieder sind zudem zu einer Teilnahme an der Mitgliederversammlung verpflichtet.
Zudem ist zu beachten, dass eine Mitgliedschaft in der GRSK nicht das Recht auf eine sofortige oder auch spätere Gutachtertätigkeit für Zuchtvereine beinhaltet.
Für den Zulassungsausschuss: Prof. Dr. Stefanie Ohlerth
Für das Präsidium, 1. Vorsitzende: Dr. Nele Eley
20.02.2018